Brandschutz in Heilbronn und Stuttgart

PREISE & TERMINE

Keine Veranstaltungen

Schulung zum Brandschutzbeauftragten

1.790,00 € inkl. MwSt.

Brandschutz- & Evakuierungshelfer

1-3 Personen

169,00 € inkl. MwSt.

4-6 Personen

149,00 € inkl. MwSt.

Ab 7 Personen

119,00 € inkl. MwSt.

Umgang mit Feuerlöschern

für bis zu 20 Teilnehmer

690,00 € inkl. MwSt.

Brandschutz / Evakuierungshelfer
Brandschutz / Evakuierungshelfer
Brandschutz
BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Umgang mit Feuerlöschern
Umgang mit Feuerlöschern
Preise & Termine
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Wenn es brenzlig wird
Wenn es brennt ist es meist schon zu spät. Ein Brand kann, von den materiellen Schäden ganz abgesehen, verheerende Folgen haben. Der Bundesverband Brandschutzfachbetriebe e.V. rät, den Brandschutz in Unternehmen nicht zu vernachlässigen. Es müsse klar sein, dass davon unter Umständen die Existenz des ganzen Betriebes abhänge. Wenn Brandschutzvorschriften nicht eingehalten werden, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Um diesen Ereignissen vorzubeugen, bieten wir mit unserem qualifizierten Fachpersonal verschiedene Lehrgänge rund um den Brandschutz in Betrieben.

Brandschutz- & Evakuierungshelfer

FIT IN SACHEN BRANDSCHUTZ UND EVAKUIERUNG

Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Personen zu benennen, die Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung wahrnehmen. Hierbei ist es Pflicht, mind. 5 % der anwesenden Beschäftigten einer Firma als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu schulen (ASR A2.2).

Soweit die Anforderungen – aber um die Aufgaben eines Brandschutzhelfers sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer oder einer anderen Evakuierungssituation gelassen und souverän handeln zu können, ist eine solide Ausbildung unerlässlich.

Unsere Schulung vermittelt Ihnen notwendige Wissen in einem ausgewogenen Mix aus Theorie und Praxis: Die Teilnehmer erhalten eine Einführung in ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten. Sie werden für das Erkennen und die Abwehr von Gefahren und für den Ernstfall fit gemacht.

DIE LERNZIELE NACH § 10 ArbSchG

  • Sie sind mit den rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz sowie mit ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten vertraut.
  • Sie verfügen über das grundlegende Wissen über die Entstehung eines Brands.
  • Sie entwickeln das richtige Gespür für Brandgefahren und für die Folgen eines möglichen Brands.
  • Sie sind im Umgang mit dem Feuerlöscher geübt – häufig geäußerte Berührungsängstegehören damit der Vergangenheit an.

DIE INHALTE DES LEHRGANGS (AUSZUG)

  • Bedeutung des Brandschutzes, Begriffe und Rechtsgrundlagen des Brandschutzes
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
  • Brandrisiken im Betrieb
  • Gefahren durch Brände
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Evakuierung im Betrieb
  • Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung

Brandschutzbeauftragter

Anlaufstelle für Fragen rund um den Brandschutz

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte hat im Betrieb eine entscheidende Funktion: Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrolliert die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen.

Brandschutzbeauftragte benötigen daher eine fundierte Ausbildung, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.

 

Unsere Ausbildung nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 findet in zwei Teilen statt, was lange Fehlzeiten im Betrieb verhindert und den Teilnehmern mehr Flexibilität verschafft.

Der zweiteilige Lehrgang befähigt Sie, Ihrer Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter rechtssicher nachzukommen. Die Schulung entspricht den aktuellen Schriften der DGUV Information 205-003 (entspricht der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und dem Leitfaden VdS 3111) und enthält die wesentlichen Ausbildungskriterien der CFPA-Europe.

Inhalte (Auszug)

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandlehre
  • Brand/ Explosionsgefahr
  • Bauliche Brandschutzanforderungen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Geräte zur Brandbekämpfung
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr & Versicherern
  • Brandschutzmanagement
  • Fallbeispiele
  • Praktische Löschübung
  • Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung

Dauer

2 x 4 Tage

Abschluss

Zertifikat nach bestandener Prüfung

Fortbildung Brandschutzbeauftragter

Als Brandschutzbeauftragter haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, bei der Sie immer auf dem neuesten Wissensstand sein müssen. Gemäß DGUV Information 205-003 (entspricht der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und dem Leitfaden VdS 3111) sind Sie außerdem verpflichtet, innerhalb von drei Jahren Weiterbildungen in einem Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden (i. d. R. 2 Schulungstage) zu besuchen. Mit unserer zweitägigen Fortbildung erfüllen Sie diese Forderung und erhalten aktuelle Informationen über geänderte Technische Regeln und Gesetze sowie über neue Entwicklungen im Bereich Brandschutz. Zudem bieten wir Ihnen die Gelegenheit, individuelle Fragestellungen vorzubringen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Inhalte

  • Diskussion Ihrer Herausforderungen aus der Praxis
  • Das aktuelle Vorschriften- und Regelwerk
  • Brandschutzbeauftragte in der Praxis
    • Brandschutzkonzepte und deren Umsetzung
    • ArbStättV und Brandschutz
    • ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungspläne
    • Herausforderungen für Brandschutzbeauftragte durch Zeit- und Kostendruck
    • Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
  • Spezielle Problemstellungen
    • Unterschätzte Gefahrenpotenziale
    • Aus der Feuerwehrpraxis: Auswertung aktueller Brandfälle und deren Konsequenzen
    • Evakuierung und Räumung
    • Durchführung von Räumungsübungen

Dauer

2 Tage

Voraussetzungen

Grundlegende Kenntnisse des organisatorischen, technischen und baulichen Brandschutzes

Abschluss

Teilnahmebescheinigung nach erfolgreicher Teilnahme

Bei Interesse an unserer Ausbildung oder Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten können Sie uns gerne kontaktieren. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Umgang mit Feuerlöschern

Fit im Umgang mit Feuerlöschern

Zusätzlich zu den Brandschutz- und Evakuierungshelfern muss eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern an Übungen im Umgang mit Feuerlöschern trainiert werden. (BGI § 560 Abschnitt 12.9.6).

In den meisten Fällen können Entstehungsbrände rasch durch ein beherztes Eingreifen gelöscht werden. Durch eine regelmäßige Einweisung in die richtige Handhabung von Feuerlöschern können die geschulten Mitarbeiter gezielt und effektiv eingreifen. In unseren Schulungen legen wir großen Wert auf praktische Löschübungen, damit Ihre Mitarbeiter künftig im Brandfall die Feuerlöscher richtig und effektiv einsetzen können.

Wir empfehlen Ihnen eine jährliche Unterweisung in die Handhabung von Feuerlöschern.

Im Arbeitsschutzgesetz und in den technischen Regeln für Arbeitsstätten wird zudem auch eine jährliche Einweisung der Mitarbeiter gefordert.

Inhalte und Lernziele

  • Eigenschutz und richtiges Vorgehen
  • Verschiedene Brandklassen
  • Das richtige Löschmittel im Brandfall
  • Grundregeln der Brandbekämpfung
  • Praktische Übungen am Feuerlöschgerät

Dauer der Einweisung

Unsere Einweisung im Umgang mit Feuerlöschern hat einen zeitlichen Rahmen von circa 60 bis 90 Minuten, wobei jeder Teilnehmer intensiv und praxisnah am Feuerlöschgerät übt.

Inhouse-Schulung?

Gerne können wir die Einweisung auch in Ihren Räumlichkeiten durchführen! Kontaktieren Sie uns ganz einfach.

Sie haben Fragen rund um den Brandschutz?

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch in Heilbronn unter 07131 / 270 1730 oder in Stuttgart unter 0711 / 407 912 49