Arbeitsmedizin in Heilbronn und Stuttgart

Preise & Termine

Führerscheinverlängerung

Einzeluntersuchungen

Ärztliche Untersuchung

90,00 € inkl. MwSt.

Augenärztliche Untersuchung

90,00 € inkl. MwSt.

Leistungstest

80,00 € inkl. MwSt.

Kombiuntersuchungen

Ärztliche + augenärztliche Untersuchung

135,00 € inkl. MwSt.

Ärztliche + augenärztliche Untersuchung + Leistungstest

195,00 € inkl. MwSt.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

G-20 Untersuchung Lärm

79,00 € inkl. MwSt.

G-24 Haut

79,00 € inkl. MwSt.

G-25 Fahrtätigkeit

135,00 € inkl. MwSt.

G26.1 – Atemschutz

79,00 € inkl. MwSt.

G37 – Bildschirm

135,00 € inkl. MwSt.

G42 – Infektion
inkl. Laborkosten bei einer Blutabnahme /
zzgl. Benötigter Impfleistungen

185,00 € inkl. MwSt.

Sie wollen einen Termin vereinbaren oder haben Fragen rund um die Arbeitsmedizin?

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch für Heilbronn unter ☎ 07131 / 270 1730 oder für Stuttgart unter ☎ 0711 / 407 912 49

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Gesundheitsuntersuchungen
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Verkehrsmedizinische Untersuchungen
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Preise & Termine
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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

BEUGEN SIE ARBEITSBEDINGTE ERKRANKUNGEN IHRER MITARBEITER VOR

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung beziehungsweise der Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten und sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes. In einigen Tätigkeitsfelder sind Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend, um die gesundheitliche Eignung des Mitarbeiter feststellen zu können.

Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung kann sich auf ein Beratungsgespräch beschränken, wenn zur Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen nicht erforderlich sind. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen umfassen Pflichtuntersuchungen, Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen.

Geregelt ist die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in der ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge).

Unser Institut in Heilbronn verfügt über qualifiziertes Fachpersonal und Fachärzte. Hier werden verpflichtende und freiwillige Gesundheitsuntersuchungen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und verkehrsmedizinische Untersuchungen (Führerschein C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E – FeV Anlage 5, 6) durchgeführt.

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Unser Institut bietet folgende Gesundheitsuntersuchungen an

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu veranlassen – Pflichtuntersuchungen –, wenn die Gefahr des Entstehens lärmbedingter Gehörschäden für den Beschäftigten besteht.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber anzubieten, wenn lärmbedingte Hörverluste unterhalb von Gehörschäden nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies kann der Fall sein, wenn die unteren Auslösewerte für Lärm überschritten werden.

Unser Untersuchungsumfang

  • Hörtest
  • Ärztliche Untersuchung
  • Dauer: 30 Minuten
  • Nachuntersuchung: Je nach Lärmbelastung 36 – 60 Monate oder nach ärztlichem Ermessen

G 24 – Hauterkrankungen

Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen können bei zahlreichen beruflichen Tätigkeiten auftreten. Eine Gefährdung kann gegeben sein bei (BArbBl. 6/1996 S. 22):

1. Feuchtarbeit, die einen erheblichen Teil der Arbeitszeit einnimmt und bei der die Haut nicht durch persönliche Schutzausrüstung geschützt werden kann, besonders bei zusätzlicher mechanischer und chemischer Einwirkung. Erfahrungsgemäß sind dabei Tätigkeiten als hautgefährdend anzusehen, bei denen die Beschäftigten regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu (Hautkontakt mit flüssigen wäßrigen und nicht-wäßrigen Medien) ausführen oder einen entsprechenden Zeitraum feuchtigkeitsdichte Handschuhe (Okklusion) tragen oder häufig bzw. intensiv ihre Hände reinigen müssen, wobei häufig mit etwa 20 x pro Tag angesetzt werden kann; entsprechend weniger, wenn aggressive Reinigungsmaßnahmen zur Anwendung kommen.

2. Hautkontakt mit chemischen Substanzen mit irritativer bzw. allergener Potenz, z.B. mit

  • Metallionen (z.B. von Chrom, Nickel, Kobalt),
  • alkalischen Flüssigkeiten (z.B. wassergemischten Kühlschmiermitteln, Reinigungslösungen),
  • Detergentien (waschaktiven Substanzen),
  • Desinfektionsmitteln (z.B. Formaldehyd, Flutaraldehyd, Benzalkoniumchlorid),
  • Bioziden (z.B. Chlormethylisothiazolon, Formaldehydabspalter),
  • Lösemitteln (z.B. aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen, hochsiedenden Mineralölfraktionen, Nitroverdünnungen, Terpentinölen und Terpentinersatzpräparaten),
  • Friseurchemikalien (z.B. Glycerylmonothioglykolat, p-Phenylendiamin),
  • Lötsubstanzen (Kolophonium),
  • Gummihilfsstoffen (z.B. Thiurame, Carbamate),
  • parasubstituierten aromatischen Aminen (p-Phenylendiamin, Gummichemikalien, Farbstoffen, Farbentwicklern),

Auch natürliche Stoffe können eine Gefahrenquelle sein, wie z.B. Naturlatex, Mehle, Pflanzenbestandteile, Hölzer, Tierhaare, Tierschuppen (sowie andere tierische Proteine).

Darüber hinaus besteht eine Gefährdung bei:

1. Einwirkung von physikalischen Faktoren, wie z.B. von Mineralfasern, Schnitthaaren bei Friseuren, aktinischen (Ultraviolettstrahlung) und evtl. thermischen Reizen (Hitze und Kälte) sowie Mikrotraumen durch Metall- oder Glasteilchen.

2. Einwirkung von hautpathogenen Keimen (Pilze u. a.), die saprophytär vorhanden oder direkt übertragen und infolge günstigen Milieus (Feuchtigkeit, Wärme) in Wachstum und Ausbreitung gefördert werden.
Unser Untersuchungsumfang

  • Ärztliche Untersuchung
  • Dauer: 15 Minuten
  • Nachuntersuchung: Erste 9 – 24 Monate, weitere spätestens nach 60 Monaten oder nach ärztlichem Ermessen

Bei der G 25-Untersuchung (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Die G 25 wird in der DGUV-Handlungsanleitung als eine ärztliche Untersuchung beschrieben, die auf eine körperliche Eignung des Mitarbeiters für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausgelegt ist.

Unser Untersuchungsumfang

  • Laborwerte (Urin)
  • Sehtest
  • Ärztliche Untersuchung
  • Dauer: 45 Minuten
  • Nachuntersuchung: Je nach Lebensalter und betriebsärztlichem Ermessen 24 – 60 Monate

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist zu veranlassen bei Tätigkeiten die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern bzw. zu veranlassen.
Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwider- stand).

Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
Gruppe 2: Gerätegewicht bis 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
Gruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar

Für Personen, die ausschließlich Atemschutzgeräte für Flucht- und Selbstrettung tragen, ist keine Untersuchung zu veranlassen oder anzubieten. Werden Atemschutzgeräte für Arbeit und Rettung ausschließlich zur Selbstrettung verwendet, ist ebenfalls keine Untersuchung zu veranlassen oder anzubieten. Dies gilt nicht für Geräte der Gruppe 3, da deren Benutzung vorherige Trageübungen erfordert.

Unser Institut bietet die Untersuchung der G 26.1 (Gruppe 1) an.

Untersuchung G 26.1 (Gruppe 1) – Inhalt

  • Laborwerte (Urin)
  • Blutdruck
  • Ärztliche Untersuchung
  • Dauer: 30 Minuten
  • Nachuntersuchung: Bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Bildschirmarbeit kann z.B. bei ergonomischen Mängeln der Arbeitsplatzgestaltung zu Fehlbelastungen führen. Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen sind Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät (Monitor) benutzen. Unter “gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil der normalen Arbeit” sind Tätigkeiten zu verstehen, die ohne Bildschirm nicht zu erledigen sind.

Unser Untersuchungsumfang

  • Sehtest
  • Blutdruck
  • Ärztliche Bewertung
  • Dauer: 15 Min
  • Nachuntersuchung: Unter 40 Jahre alle 5 Jahre, über 40 Jahre alle 3 Jahre oder nach ärztlichem Ermessen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathologischen Organismen bei

  • gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sowie
  • nicht gezielten Tätigkeiten der Schutzstufe 4 der Biostoffverordnung oder mit

genannten biologischen Arbeitsstoffen bezeichneten Bereichen unter bestimmten Expositionsbedingungen.
Bei biologischen Arbeitsstoffen, die impfpräventabel, hat der Arbeitgeber zu veranlassen, dass im Rahmen der Pflichtuntersuchung nach entsprechender ärztlicher Beratung ein Impfangebot unterbreitet wird.

Eine Pflichtuntersuchung muss nicht durchgeführt werden, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz gegen diesen biologischen Arbeitsstoff verfügt. Die Ablehnung des Impfangebotes ist allein kein Grund, gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit auszusprechen.

Untersuchungsumfang

  • Ärztliche Untersuchung
  • Laborwerte (Blut)
  • Blutdruck
  • Dauer: 30 Min
  • Nachuntersuchung: 12 – 36 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit

Verkehrsmedizinische Untersuchungen

Untersuchungen zur Führerscheinverlängerung

Führerschein Klasse für den LKW

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1E, C oder CE erwerben oder nach Ablauf der Befristung um weitere fünf Jahre verlängern wollen, müssen Sie bestimmte gesundheitliche Anforderungen erfüllen.

Dazu bieten wir Ihnen folgende, vom Gesetzgeber geforderte Untersuchungen an:

  • die ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Eignung oder Ihre bedingte Eignung ausschließen.
  • die Untersuchung Ihres Sehvermögens hinsichtlich Ihrer Sehschärfe, Ihres Gesichtsfeldes sowie Ihres Farb- und Stereosehens.

Bei uns können Sie alle Untersuchungen bei einem Termin erledigen.
Extra zum Augenarzt müssen Sie also nur gehen, wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Ihre Vorteile:

  • Sie können bei uns kurzfristig telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Sie profitieren von einer schnellen und unbürokratischen Durchführung Ihrer Untersuchung.
  • Sie erhalten generell alle nötigen Gutachten bereits am Tag Ihrer Untersuchung.

Führerschein Klasse für den Bus

Busführerschein verlängern – unter 50 Jahren

Folgende Untersuchungen werden vom Gesetzgeber gefordert:

  • Die ärztliche Untersuchungzum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Eignung oder Ihre bedingte Eignung ausschließen.
  • Die Untersuchung Ihres Sehvermögenshinsichtlich Ihrer Sehschärfe, Ihres Gesichtsfeldes sowie Ihres Farb- und Stereosehens.

Sollten Sie bei Antragstellung das 45. Lebensjahr bereits überschritten haben, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ihre Fahrerlaubnis wird bis zum 50. Lebensjahr beschränkt und gilt dann kürzer als fünf Jahre
  • Wollen Sie die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis über das 50. Lebensjahr hinaus, gelten bereits die Bestimmungen wie bei den über 50-Jährigen.

Busführerschein verlängern – über 50 Jahren

Folgende Untersuchungen werden vom Gesetzgeber gefordert:

  • Ein Leistungstest zur Untersuchung der Leistungsfähigkeithinsichtlich Ihrer Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit.
  • Die ärztliche Untersuchungzum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Eignung oder Ihre bedingte Eignung ausschließen.
  • Die Untersuchung Ihres Sehvermögenshinsichtlich Ihrer Sehschärfe, Ihres Gesichtsfeldes sowie Ihres Farb- und Stereosehens.

Bei uns können Sie alle Untersuchungen an einem Termin erledigen.
Extra zum Augenarzt müssen Sie also nur gehen, wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Ihre Vorteile:

  • Sie können bei uns kurzfristig telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Sie profitieren von einer schnellen und unbürokratischen Durchführung Ihrer Untersuchung.
  • Sie erhalten generell alle nötigen Gutachten bereits am Tag Ihrer Untersuchung.
  • Sie erhalten den geforderten Eignungsnachweis zur Fahrgastbeförderung, dass Sie physisch und psychisch fit sind.

Führerschein Klasse für das Taxi

Taxi-Fahrerlaubnis: Befristete Gültigkeitsdauer

  • Ihre Fahrerlaubnis wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Sie können Sie um jeweils fünf Jahre verlängern, wenn Sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
  • Eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr erhalten Sie nur, wenn Sie zusätzlich Ihre Eignung nach den Anforderungen der Anlage 5 FeV nachweisen.

Taxischein verlängern – unter 60 Jahren

Folgende Untersuchungen werden vom Gesetzgeber gefordert:

  • Die ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Eignung oder Ihre bedingte Eignung ausschließen.
  • Die Untersuchung Ihres Sehvermögens hinsichtlich Ihrer Sehschärfe, Ihres Gesichtsfeldes sowie Ihres Farb- und Stereosehens.

Sollten Sie bei Antragstellung das 55. Lebensjahr bereits überschritten haben, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Fahrerlaubnis wird bis zum 60. Lebensjahr beschränkt und gilt dann kürzer als fünf Jahre.
  • Wollen Sie die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis über das 60. Lebensjahr hinaus, gelten bereits die Bestimmungen wie bei den über 60-Jährigen.

Taxischein verlängern – über 60 Jahre

  • Ein Leistungstest zur Untersuchung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Ihrer Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit.
  • Die ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Eignung oder Ihre bedingte Eignung ausschließen.
  • Die Untersuchung Ihres Sehvermögens hinsichtlich Ihrer Sehschärfe, Ihres Gesichtsfeldes sowie Ihres Farb- und Stereosehens.

Bei uns können Sie alle Untersuchungen an einem Termin erledigen. Extra zum Augenarzt müssen Sie also nur gehen, wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Ihre Vorteile:

  • Sie können bei uns kurzfristig telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Sie profitieren von einer schnellen und unbürokratischen Durchführung Ihrer Untersuchung.
  • Sie erhalten generell alle nötigen Gutachten bereits am Tag Ihrer Untersuchung.
  • Sie erhalten den geforderten Eignungsnachweis zur Fahrgastbeförderung, dass Sie physisch und psychisch fit sind.