Die Länge der Haare für ein Abstinenznachweis
Kopfhaar wächst ungefähr ca. 1 cm pro Monat. Wenn Sie eine Abstinenz von 6 Monaten belegen, benötigen Sie also mindestens 6 cm Kopfhaar. Die Länge wird hier von der Kopfhaut zur Haarspitze gemessen. Die Strähne sollte dabei möglichst direkt an der Kopfhaut abgeschnitten werden.
Für einen Nachweis/Abstinenzbeleg von Drogen im Kopfhaar sind maximal 6 cm (6 Monate) berechtigt.
Für einen Nachweis/Abstinenzbeleg von Alkoholmarkern (EtG) im Kopfhaar sind maximal 3 cm (3 Monate) zulässig.
Nachweis/Abstinenzbeleg von Drogen im Kopfhaar über 12 Monate: Sie brauchen 6 cm Kopfhaar, 2 x pro Jahr.
Nachweis/Abstinenzbeleg von Alkoholmarkern im Kopfhaar über 12 Monate: Sie benötigen 3 cm Kopfhaar, 4 x pro Jahr.
Hinweis: Rechnen Sie bei der Wahl der Haarlänge einen „Sicherheitsabstand“ mit ein. Mindestens 1 cm (+ 1 cm).
Wie wird die Haarlänge bestimmt?
Die Länge der Haarsträhne wird von der Kopfhaut (möglichst direkt an der Kopfhaut) zur Haarspitze gemessen (von proximal nach distal).
Im Labor wird ihre Haarprobe nochmal gemessen. Dabei müssen Sie an einen gemeinsamen Anfangspunkt gebracht werden. Das Haarbündel wird dabei zusammengestaucht. Die eigentliche Haarlänge kann also kürzer sein, als sie bei der ursprünglichen Haarentnahme erscheint.
Rechnen Sie bei der Auswahl der Haarlänge also einen gewissen „Sicherheitsabstand“ mit ein (ca. 1 cm).
Die Resthaarlänge
Die Resthaarlänge ist die restliche Haarlänge an der Kopfhaut. Sie sollte so wenig wie möglich sein (idealerweise: 0,1 – 0,2 cm; max. 0,5 cm). Sie ist auf Ihrem Befund schriftlich festgehalten.
Wie lange bzw kurz darf ein Haar maximal sein?
Für einen Nachweis/Abstinenzbeleg von Alkoholmarkern (EtG) im Haar maximal 3 cm (3 Monate).
Für einen Nachweis/Abstinenzbeleg von Drogen im Haar maximal 6 cm (6 Monate).
2 cm ist die Mindestmenge (= 2 Monate).
Sind gefärbtes oder gebleichtes Haar erlaubt für eine Kontrolle?
ausschließlich unbehandeltes Haar werden verwendet für Abstinenzkontrolle.
Kann Körperhaar entnommen werden?
Verwenden Sie bitte, wenn möglich, Kopfhaar.
Sollten Kopfhaar o. eine Urinkontrolle ausscheiden, kann Körperhaar verwendet werden.
Bedenken Sie, dass Körperhaar durchschnittlich langsamer wächst als Kopfhaar (teilweise halb so schnell). Somit können Substanzen auch deutlich länger in Körperhaar nachgewiesen werden
Ein Abstinenznachweis von Alkoholmarkern aus Achselhaar ist nicht möglich.
Berechtigtes Körperhaar: Barthaar, Brusthaar, Rückenhaar